1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
HYDRONIXS
Der Lieferant und Hersteller hydraulischer Pressen mit Sitz in Ulft, Niederlande.
Kunde
Jede geschäftlich handelnde Partei, die ein Angebot anfordert, einen Vertrag abschließt oder anderweitig mit HYDRONIXS Geschäftsbeziehungen unterhält.
Produkte
Hydraulische Pressen, einschließlich hydraulischer Werkstattpressen aus dem standardisierten HD-Programm sowie projektbezogen realisierte maßgefertigte hydraulische Pressen.
Maßanfertigung / Engineering
Projektbezogen entwickelte hydraulische Pressen, realisiert auf Grundlage bereitgestellter technischer Zeichnungen oder funktionaler Randbedingungen.
Vertrag
Jeder Vertrag zwischen HYDRONIXS und dem Kunden über die Lieferung von Produkten und/oder maßgefertigten Projekten.
2. Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von HYDRONIXS.
2.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Angebote und Zustandekommen des Vertrags
3.1 Alle Angebote von HYDRONIXS sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
3.2 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung von HYDRONIXS zustande.
3.3 Technische Spezifikationen, Konfigurationen und Ausführungen sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich schriftlich festgehalten wurden.
4. Standard-HD-Programm
4.1 HYDRONIXS liefert hydraulische Werkstattpressen innerhalb fest definierter Modelle und Pressklassen.
4.2 Optionen und Konfigurationen innerhalb des HD-Programms verändern die konstruktive Basis des Modells nicht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Der Kunde ist für die Beurteilung der Eignung eines Standardmodells für den vorgesehenen Anwendungszweck verantwortlich.
5. Engineering und Maßanfertigung
5.1 Maßgeschneiderte Lösungen werden ausschließlich projektbezogen geliefert.
5.2 Engineering und Maßanfertigung erfolgen auf Grundlage
• bereitgestellter technischer Zeichnungen oder
• vom Kunden vorgegebener funktionaler Randbedingungen.
5.3 HYDRONIXS übernimmt keine Verantwortung für unvollständige, unrichtige oder nachträglich geänderte Kundenvorgaben.
5.4 Engineering stellt keine eigenständige Beratungsleistung dar, sondern ist integraler Bestandteil des Maßanfertigungsprojekts.
6. Verantwortung und Nutzung
6.1 Der Kunde ist verantwortlich für
• die gewählte Anwendung des Produkts,
• die ordnungsgemäße Installation,
• den sicheren und fachgerechten Betrieb.
6.2 HYDRONIXS beurteilt ausschließlich, ob eine Presse innerhalb der vom Kunden angegebenen Randbedingungen und Spezifikationen technisch geeignet ist.
6.3 Prozesswahl, Arbeitsweise und operativer Einsatz liegen vollständig in der Verantwortung des Kunden.
7. Lieferung und Lieferzeiten
7.1 Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Die Überschreitung einer Lieferzeit berechtigt nicht zu Schadensersatz oder zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens HYDRONIXS vor.
8. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf nachgewiesene Konstruktions- oder Herstellungsfehler.
8.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
• Verschleiß,
• unsachgemäße Nutzung,
• Überlastung,
• nicht fachgerechte Änderungen.
8.3 Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Zustimmung von HYDRONIXS Änderungen am Produkt vorgenommen werden.
9. Haftung
9.1 Die Haftung von HYDRONIXS ist auf unmittelbare Schäden beschränkt.
9.1a In allen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den Betrag, der durch die Haftpflichtversicherung von HYDRONIXS ausgezahlt wird oder – sofern keine Auszahlung erfolgt – auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Lieferung.
9.2 HYDRONIXS haftet nicht für
• Folgeschäden,
• Produktionsausfälle,
• Betriebsschäden oder
• sonstige indirekte Schäden.
9.3 Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
10. Geistiges Eigentum
10.1 Sämtliche Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen und technische Dokumentationen bleiben Eigentum von HYDRONIXS, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.
11. Zahlung
11.1 Zahlungsfristen werden im Angebot oder im Vertrag festgelegt.
11.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist HYDRONIXS berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen auszusetzen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Auf alle Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der zuständige Richter in den Niederlanden.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig wirksam.
13.2 Es gilt stets die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.